Forschungszulage nach FZulG
Bis zu 35 % eurer FuE-Kosten zurück.
Rechtsanspruch statt Förderlotterie:
Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat grundsätzlich Anspruch auf die Forschungszulage
– unabhängig davon, wie viele andere Unternehmen sie beantragen.
– unabhängig von der Branche
– unabhängig von Betriebsgröße und Gewinnsituation.
Und sie lässt sich rückwirkend beantragen.
- 100 %
- Erfolgsquote
- Bis 4 Jahre
- rückwirkend möglich
- 25–35 %
- DER FUE-KOSTEN
- Maximale Förderung
- WIR HOLEN DAS BESTE FÜR EUCH RAUS
Planbare Förderung
Warum die Forschungszulage besonders ist.
Anders als klassische Förderprogramme ist sie kein Wettbewerb und keine Ausschreibung. Unternehmen mit förderfähigen FuE-Projekten haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Zulage.
Branchenoffen
Für Entwicklungsprojekte von Maschinenbau und MedTech bis Softwareentwicklung.
Auch bei Verlust
Die Zulage wird auch ausgezahlt, wenn keine ausreichende Steuerschuld besteht.
Planbar statt kompetitiv
Wer die Kriterien erfüllt, erhält die Förderung unabhängig von Wettbewerb und Fördertöpfen.
Prüfkriterien
Woran die Bescheinigungsstelle euer Vorhaben misst.
Über den Antrag entscheidet nicht die Zahlenaufstellung, sondern die Vorhabenbeschreibung. Wir formulieren sie entlang der Kriterien, die tatsächlich geprüft werden.
Neuartigkeit
Das Vorhaben zielt auf neue Erkenntnisse, nicht auf Routineanpassung.
Risiko
Zu Projektbeginn ist unklar, ob und wie das Ziel erreichbar ist.
Planbarkeit
Es gibt einen Plan, ein Budget und dokumentierte Zwischenschritte.
Forschungszulagen-Rechner
Euer Förderpotenzial in 30 Sekunden.
Verschiebe die vier Regler – die Berechnung folgt den Vorgaben des Forschungszulagengesetzes.
(inkl. Arbeitgeberanteile)0 €
verbringen0 %
KMU (≤ 250 Mitarbeitende) oder Großunternehmen (> 250 Mitarbeitende). Bestimmt den Fördersatz.
Häufige Fragen
Was C-Level-Entscheider zuerst fragen.
+Ist Softwareentwicklung förderfähig?
Ja – wenn technische Ungewissheit besteht. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen Routineentwicklung und echter Forschung und Entwicklung. Genau hier liegt der Schwerpunkt unserer Arbeit.
+Wie lange dauert das Verfahren?
Die Bescheinigung dauert in der Regel zwei bis drei Monate. Die steuerliche Festsetzung erfolgt danach mit der Veranlagung. Unsere Vorbereitung nimmt typischerweise drei bis fünf Wochen in Anspruch.
+Wie viel Aufwand entsteht intern?
In der Regel unter sechs Stunden über den gesamten Prozess: ein technisches Interview je Vorhaben, die Bereitstellung von Personal- und Projektdaten sowie eine Freigabeschleife.
+Was kostet die Beratung?
Die Erstgespräch ist kostenfrei. Danach arbeiten wir erfolgsorientiert – das Honorar bemisst sich am tatsächlich realisierten Förderergebnis.
+Was passiert bei einer Betriebsprüfung?
Wir bauen die Dokumentation von Beginn an prüfungssicher auf und begleiten Sie im Prüfungsfall.
